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Eintrag vom 10.01.2024

Kein unentschuldigtes Fehlen bei stationärem Krankenhausaufenthalt

Eine 56 Jahre alte Arbeitnehmerin war seit dem 01.07.2019 bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. In der Zeit vom 01.07.2020 bis 17.07.2020 befand sie sich im Urlaub. Am Samstag, den 18.07.2020 erkrankte sie und wurde stationär in ein Krankenhaus aufgenommen. Der stationäre Aufenthalt dauerte bis zum 18.09.2020. Streitig ist, ob die Tochter der Arbeitnehmerin die Geschäftsführerin des Arbeitgebers davon informiert hatte.

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Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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