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Eintrag vom 11.01.2024

EU-Zahlungsverzugsverordnung – neue strenge Zahlungsfristen von maximal 30 Tagen geplant

Die EU-Kommission hat Ende 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr vorgelegt. Insbesondere die geplanten starren Zahlungsfristen sind aus Sicht des bvdm abzulehnen.

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