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Eintrag vom 23.11.2023

Erleichterte Annahme von Fortsetzungserkrankungen ohne Entgeltfortzahlung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Arbeitgeber die Möglichkeit zur (vorläufigen) Entgeltverweigerung eingeräumt, wenn der Mitarbeiter die letzten 12 Monate bereits schon mehr als 6 Wochen Entgeltfortzahlung verursacht hat, und er sich dann wieder auf eine vermeintliche, entgeltfortzahlungspflichtige Arbeitsunfähigkeits-Erstbescheinigung beruft.

Recht

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Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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