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Eintrag vom 04.12.2023

Arbeiten an Heiligabend und Silvester in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie

Alle Jahre wieder: Weihnachten und Silvester stehen vor der Tür. Während es sich beim 1. und 2. Weihnachtsfeiertag am 25. und 26. Dezember sowie beim Neujahrstag am 1. Januar um gesetzliche Feiertage handelt, sind Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) keine gesetzlichen Feiertage.

Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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