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Förderprogramme Baden-WürttembergFörderprogramm Klimaschutz-Plus-Energieberatung
Das Land Baden-Württemberg hat zur nachhaltigen und effizienten Senkung der CO2-Emission in Baden-Württemberg das bereits im Jahr 2002 gestartete „Klimaschutz-Plus-Programm Baden-Württemberg“ im Jahr 2009 erneut aufgelegt. Das Programm besteht aus drei Säulen:
Ziel der Energieberatung ist die Erhöhung der Sachkompetenz im Bereich der Energieeffizienz durch das Beratungsprogramm. Nähere Informationen können im Internet abgerufen werden:
www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/6155
Wirtschaftsministerium fördert Krisenberatung für kleine und mittlere Unternehmen
Das Förderprogramm stellt eine Ergänzung zu der so genannten „Turn-Around-Beratung“ dar, die die Bundesregierung über die KfW-Mittelstandsbank anbietet. Die KfW-Beratung ermöglicht im Falle einer Unternehmenskrise eine längerfristige kostengünstige Betreuung durch einen externen Berater.
Für das Sonderprogramm „Krisenberatung“ stellt das Wirtschaftsministerium befristet für das Jahr 2009 550.000 EUR bereit. Unternehmen erhalten dabei pro Beratungstag einen Zuschuss von 400 EUR. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die weniger als 250 Beschäftigte und einen Vorjahresumsatzsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben. Außerdem muss es sich um Unternehmen handeln, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten wie steigenden Verlusten, sinkenden Umsätzen oder wachsenden Lagerbeständen zu kämpfen haben.
Näheres und Links zu den einzelnen Programmen finden Sie auf der Homepage des Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg.
Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen
Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das im Rahmen eines zweijährigen Modellvorhabens 2008/2009 Innovationsgutscheine an kleine Unternehmen ausgibt. Dieses Modellvorhaben stellt im Rahmen des Zukunftsprogramms Mittelstand jährlich 3 Mio. EUR zur Verfügung.
Die Antragsformulare können fortlaufend beim Wirtschaftsministerium eingereicht werden und werden zeitnah bearbeitet, geprüft und bewilligt. In der Regel erhalten Sie eine Nachricht innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung.
Das Antragsformular und das aktuelle Merkblatt stehen unter www.newcome.de/innovation bereit.
Konjunkturmaßnahmen – Fünf-Punkte-Programm: Unternehmen stärken, Zukunftsinvestitionen sichern
Vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde ein Fünf-Punkte-Programm vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg vorgestellt, das die Wirtschaft in Baden-Württemberg in der gegenwärtigen schwierigen Zeit unterstützt.
Unternehmensfinanzierung sicherstellen Um die Banken bei der Unternehmensfinanzierung zu unterstützen hat die Landesregierung folgende Maßnahmen umgesetzt: Verbesserte Angebote bei Bürgschaften und Förderdarlehen.
Die Landesregierung hat ihren Bürgschaftsrahmen für gewerbliche Staatsbürgschaften von 150 auf 500 Mio. EUR und noch einmal auf 1,2 Mrd. EUR erhöht. Zusätzlich setzt die Landesregierung die um 10 Prozentpunkte erhöhte Rückbürgschaft des Bundes zu Gunsten der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg um. Ferner hat die Landes- regierung eine Anhebung der Bürgschaftsobergrenze der Bürgschafts- bank von bis 1 Mio. auf 2 Mio. EUR beschlossen. Für die Vergabe von Bürgschaften zwischen 1 Mio. und 2 Mio. EUR an ein Unternehmen mit mehr als 15 Mio. EUR Umsatz ist die L-Bank zuständig.
Außerdem hat die L-Bank bereits im letzten Jahr neben dem bestehenden Liquiditätshilfeprogramm, bei dem eine Haftungsfreistellung der Hausbank über 50 % möglich ist, ein weiteres Programm – das so genannte „L-Mittelstand“ aufgelegt. Mit dem Programm „L-Mittelstand“ stellt die L-Bank zusätzlich 1 Mrd. EUR für Darlehen an Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. EUR bereit.
Eigenkapital: Angebote wurden konsequent ausgebaut Ein weiterer Baustein der Unternehmensfinanzierung ist die Bereitstellung von Eigenkapital und Eigenkapital nahen Mitteln. Die L-Eigenkapitalagentur (L-EA) unterstützt mit dem L-EA Mittelstandsfonds Wachstums- und Übernahmeprojekte etablierter mittelständischer Unternehmen mit Beteiligung zwischen 2,5 und 20 Mio. EUR. Die MBG unterstützt als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft mittelständische Unternehmen mit stillen Beteiligungen bis 1 Mio. EUR in Kooperation mit einer Sparkasse oder Volks-/Raiffeisenbank auch bis 2,5 Mio. EUR (MGB-Expansion- und Unternehmenssicherung). In Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank bietet sie außerdem ein spezielles Genussrechtsprogramm für den Mittelstand an. Im Rahmen dieses Programms wird mittelständischen Unternehmen Eigenkapital von 500.000 EUR bis 2,5 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.
Näheres und Links zu den einzelnen Programmen finden Sie auf der Homepage des Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg.
Kontakt für weitere Informationen: Michaela Lehmann, E-Mail: m.lehmann@verband-druck-bw.de
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